Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Juli 2017

FONTAROCCA AG
Buchenweg 1
4410 Liestal
061 906 70 00
info@fontarocca.ch

FONTAROCCA ZH AG
Mettlenbachstrasse 19
8617 Mönchaltorf
044 914 70 00
info@fontarocca-zh.ch

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Fontarocca AG und Fontarocca ZH AG / 1. Januar 2015

1 Allgemeines, Gültigkeitsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungenbilden sind fester Bestandteil des
zwischen unserer Firma und dem Kunden abgeschlossenen Auftrags bzw. Vertrages.
Abänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung unserer Firma gültig.

2 Angebote
Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise gelten ab Lager, sofern nicht anders
vermerkt. Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer.

3 Lieferungen, Transport, Ablad und Verpackung
Allfällige Kosten für Transport mit oder ohne Ablad sind in den Preisen nicht eingeschlossen. Sofern
unsere Firma die Ware franko zustellt, ist der Kunde verpflichtet, eine gute Baustellenzufahrt zu
gewährleisten (in der Regel wird mit grossen 5 Achs-LKW’s zugestellt). Die Zufahrt muss befestigt und
die Abladestelle eben sein. Ist die Baustelle nicht befahrbar oder infolge schlechter Witterung (Schnee,
Eis, Regen etc.) nicht zugänglich, trägt der Kunde die Mehrkosten.
Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Ware durch den Kunden abgeladen (Gebinde bis 2 t). Die im
Preis inbegriffene Abladezeit beträgt maximal 40 Minuten. Wird diese überschritten, gehen die Kosten
der Fahrzeugwartezeit zu Lasten des Kunden. Die Verpackung ist wenn nicht anders erwähnt, inbegriffen.

4 Liefertermine
Lieferfristen werden bei der Bestellung vereinbart. Wir setzen alles daran, termingerecht zu liefern. Bei
Überschreitung des Liefertermins ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen geltend zu
machen. Für verspätete Anlieferungen in Folge „höherer Gewalt“ (z.B. ungenügende Materialverfügbarkeit, Stau, Pannen, etc.) oder für längere Wartezeiten bei Selbstabholung im Lager Liestal,
leistet unsere Firma keine Entschädigung.

5 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht etwas anderes vereinbart, müssen Zahlungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto
erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 6% belastet.

6 Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung ab Verkaufsstelle oder Lager auf den Kunden über, selbst
wenn eine Lieferung franko Baustelle erfolgt.

6.1 Gewährleistung und Mängel
Muster
Bemusterungen zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Bei Mustern wird angestrebt, dass
diese möglichst alle Merkmale und Beschaffenheit der betreffenden Natursteinmaterialien aufweisen.
Abweichungen in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines sind naturgegeben und keine
Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Hand- und Einzelmuster können niemals alle Eigenschaften
und Unterschiede des Natursteines in sich vereinigen und zeigen.

Eigenschaften Natursteinprodukte
Folgende Eigenschaften können bei Natursteinprodukten auftreten:
Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Steins, Poren, Lager, offene Stellen, kleine
Risse, Adern, Salzlöcher, Erzeinschlüsse (Oxydation), Roststellen. Diese Eigenschaften sind naturbedingt
und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Daher übernimmt unsere Firma dafür keine
Haftung. Rostverfärbungen können in der Regel entfernt werden. Allfällige Reinigungsarbeiten werden
nicht durch unsere Firma getragen. Bei Unklarheiten bitten wir Sie, sich vor dem Einbauen mit uns in
Verbindung zu setzen.
Materialbearbeitung und Ausführung
Abgebrochene Ecken und Kanten, schräge Frässchnitte, falsche Masse usw. müssen zwingend vor dem
Einbau beanstandet werden. Nach dem Einbau können Beanstandungen nicht mehr akzeptiert werden.
Nicht sichtbare Flächen, Seiten und Kanten können bei Bodenplatten, Blockstufen, Stellriemen
etc. abgebrochen oder unvollständig sein. Dies sind keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung.
Bezüglich der Masstoleranzen gelten die aktuellen Normen nach SIA.
Kalksteine
Kalksteine sind nicht absolut frostbeständig. Bei fachgerechter Anwendung können Schäden weitgehend
vermieden werden. Bei den Mauer- und Quadersteinen lassen sich leichte frostbedingte Absprengungen
nicht verhindern.
Bei einzelnen Steinen können auch Risse entstehen. Das Lager muss immer liegend verlegt werden. Bei
Frostschäden werden sämtliche Garantieansprüche abgelehnt. Kalksteine verlieren durch Witterung und
Umweltfaktoren die ursprüngliche Farbstruktur, bleichen aus und können grau bis schwarz oder auch
rötlich werden.
Bodenplatten aus Kalkstein (Kalkstein, Travertin, Marmor) müssen zwingend in Verlegesplitt verlegt
werden. Generell müssen unbedingt die Anwendungsrichtlinien für den Einbau von Kalksteinprodukten
beachtet werden. Ein Infoblatt kann bei unserer Firma bezogen werden.
Für eine gute Entwässerung ist zu sorgen. Weiter ist das Material nicht tausalzbeständig.
Boden- und Wandplatten aus Kalkstein (Kalkstein, Travertin, Marmor) im Innenbereich sind nicht
säureresistent. Die Platten im Innenbereich müssen zwingend imprägniert werden. Der Kunde muss vom
Unternehmer auf die Eigenschaften sowie korrekte Pflege aufmerksam gemacht werden.
Basalt / Gabbro
Bei Basalt handelt es sich um ein hartes Erstarrungsgestein. Die Eigenspannung dieses Gesteins kann zu
materialbedingen Haarrissen in der Oberfläche führen. Haarrisse sind eine produkttypische Eigenschaft
und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Basalte dürfen nicht mit säurehaltigen Reinigern
behandelt werden, da diese ausbleichen können.
Sandstein
Sandsteine verfügen über raue, stark saugende Oberflächen. Diese natürliche Struktur kann verstärkt zu
Verschmutzungen und Bildung von Moos führen, insbesondere an schattigen und von der Sonne
abgewandten Stellen. Dies sind normale produkttypische Eigenschaften und keine Mängel und kein
Grund zur Beanstandung.
Findlinge
Wir führen Findlinge und Felsen in vielen Materialien, mit Äderungen, Einschlüssen und Texturen. Bei
diesen Produkten werden Beanstandungen wegen Abplatzungen und Frostschäden abgelehnt.
Reinigung Pflege
Beim Einsatz von Reinigungs- und Pflegeprodukten ist bei Natursteinen Vorsicht geboten. Die
Wirksamkeit und Reaktion muss vorgängig zwingend an einer verdeckten Stelle ausprobiert werden.
Natursteine reagieren individuell auf Reinigung und Pflege. Auf Reklamationen aufgrund von
Reinigungen, Imprägnierungen, Pflege, usw. wird durch unsere Firma nicht eingetreten. Beachten Sie die
Anwendungsempfehlungen des jeweiligen Produktherstellers.

6.2 Mängelrügen
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualität zu
prüfen. Mängelrügen und Beanstandungen müssen spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt
der Ware unter Beilage der Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung schriftlich geltend gemacht
werden. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden, widrigenfalls sie als genehmigt gilt.

6.3 Gewährleistungsfrist
Es gilt das Obligationenrecht.

7 Einbau Verlegung
Unsere Firma verlegt und verbaut selber keine Natursteine. Schäden, welche durch unsachgemässen
Einbau, Reaktionen mit Mörtel, Fugenmaterial, Silikone, Imprägnierungen, usw. entstehen, liegen in der
Verantwortung des Verlegers und nicht unserer Firma.
Bei der Verlegung von Bodenplatten auf Splitt muss zwingend ein sauberer Verlegesplitt verwendet
werden, welcher frei ist von Erz. Die Entwässerung von Gartenplatten (z.B. durch Regen, Reinigungswasser,
Schnee, usw.) muss durch den verlegenden Unternehmer sichergestellt werden. Staunässe im Unterbau
gilt es unbedingt zu vermeiden.
Der Naturstein hat je nach Bank oder Abbauschicht unterschiedliche Struktureinflüsse. Der Verleger muss
daher vor dem Verlegen die vorhandenen Plattenstrukturen prüfen und ggf. entsprechend durchmischen
(ggf. flächenbezogen sortieren). Dies gilt sowohl für den Aussen- wie auch für den Innenbereich.
Auf Splitt empfehlen wirzudem eine Verlegung mit Distanzhaltern (Fugen-T-Stücken oder Fugen-kreuzen),
um die Entwässerung und Durchlüftung des Aufbaus sicherzustellen. Auf auftretende Wasserflecken und
Ausblühungen, welche durch von unten aufsteigende Feuchtigkeit entstehen, hat unsere Firma keinen
Einfluss. Beanstandungen dieser Art werden durch unsere Firma abgelehnt.
Wir empfehlen einen Besuch und Beratung in unseren Ausstellungen.

8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Kaufverträge mit unserer Firma kommt Schweizer Recht zur Anwendung.
Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz unserer Firma, d.h. für:
– Fontarocca AG in 4410 Liestal
– Fontarocca ZH AG in 8617 Mönchaltdorf
Liestal / Mönchaltorf, 01.07.2017
FONTAROCCA AG
Buchenweg 1
4410 Liestal
061 906 70 00
FONTAROCCA ZH AG
Mettlenbachstrasse 19
8617 Mönchaltorf
044 914 70 00

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